Offizielle Webseite des Badmintonverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Badmintonverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Liebe Verbandsmitglieder,

aus gegebenem Anlass möchte ich Euch auf die Auswirkungen der neuen Corona-LVO M-V hinweisen, welche ab sofort bis zum 22.12.2021 Gültigkeit hat.

Die gute Nachricht vorweg. Nach § 2 Abs. 21 Corona-LVO M-V ist es möglich unseren Spiel-, Trainings- und Wettkampfbetrieb aufrechtzuerhalten, wobei die Auflagen der Anlage 21 zur Corona LVO M-V und des § 6 IX Corona-LVO M-V umzusetzen sind. Hierbei handelt es sich um die bereits bekannten Regelungen, wie Hygieneregeln usw.

Verbunden sind die neuen Regelungen jedoch mit erheblichen Zugangsbeschränkungen. Nach §1 VIII Corona-LVO M-V wurde die landesweite Risikoeinstufung nach Maßgabe des § 1 f Corona-LVO M-V beschlossen, was bedeutet, dass landesweit die

Ampel steht auf „Orange“ (Stufe 3).

Dies hat unmittelbaren Einfluss auf die Zulassungen von Teilnehmenden an den Veranstaltungen, welche im Verantwortungsbereich des BVMV stehen. Die nächsten und betroffenen Veranstaltungen sind:

  • ausstehende Punkt- und Ligaspieltage Landesliga, Landesklasse, Mecklenburg- und Vorpommernliga am 28.11.2021 und 12.12.2021
  • Doppelrangliste Jugend 04.12.2021,
  • 05.12.2021 LEM 019 Schwerin.

Gleiches gilt für etwaige Lehrgänge oder Jugendkaderlehrgänge

Bei den Zugangsberechtigungen ist in den Erwachsenen- und Kinder-/Jugendbereich zu unterscheiden.

Für die Erwachsenen gilt gemäß § 1 f II S.1 Nr. 2, S.2 Corona-LVO M-V

2G+“

In Übersetzung: „Zugang nur für vollständig Geimpfte, Genesene mit negativem Testergebnis“

Für Personen unter 18. Jahren gilt nach unserer Auffassung, weil die Einstufung im Ampelsystem auf „Orange“ (Schwellenwert ab 6) erfolgte, nach § 1 e III S.1 Nr. 4, S.2 Corona-LVO M-V

2G mit Testempfehlung“

In Übersetzung: „Zugang nur für vollständig Geimpfte, Genesene“

Die Gleichstellungen bei den Minderjährigen mit Geimpften und Genesenen stellen sich wie folgt dar:

§§ 1f VI, 1d IV Corona LVO M-V Kinder unter 7.Jahre

§§ 1f VI, 1d V Corona LVO M-V Vollendung 7. Lebensjahr-Nichtvollendung 12. Lebensjahr

§§ 1f VI, 1d VI Corona LVO M-V Vollendung 12. Lebensjahr-Nichtvollendung 18. Lebensjahr

(befristet bis 31.12.2021)

weitere Gleichstellungen:

§§ 1f VI, 1d VII Corona LVO M-V Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich

§§ 1f VI, 1d VIII Corona LVO M-V Schwangere (befristet bis 31.12.2021)

Nach allem muss ich festhalten, dass ab sofort nur noch die Sportler*Innen, welche die o.g. Kriterien erfüllen, am Spiel-, Liga-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Verantwortungsbereich des BVMV teilnehmen dürfen. Der Status Ungeimpft ist im Erwachsenensport kein Verlegungsgrund.

Gleiches gilt für Zuschauer, Eltern, Bekannte usw., welche die jeweilige Veranstaltung besuchen wollen.

Ich bitte Euch für Verständnis für unsere Vorgehensweise. Sofern sich relevante Änderungen ergeben, werden wir Euch seitens des Vorstandes selbstverständlich umgehend informieren.

Für Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Bis dahin verbleibe ich
mit sportlichen Grüßen
Thomas Paul
Präsident BVMV